Benachrichtigung/Beschwerde
Bitte wählen Sie eine der 5 Schaltflächen unten aus, um Ihren Bericht/Ihre Beschwerde einzureichen.
Parkgebühren zurückfordern
Wenn Sie doppelt bezahlt oder zu wenig Wechselgeld erhalten haben, können Sie eine Rückerstattung verlangen.
Einspruch erheben
Sind Sie mit einem Strafzettel nicht einverstanden oder wurde Ihr Parkausweisantrag abgelehnt? Dann können Sie Einspruch einlegen.
ParkStart-Benachrichtigung
Konnten Sie sich nicht von ParkStart abmelden? In manchen Fällen ist eine Rückerstattung möglich.
Beschwerde einreichen
Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, lassen Sie es uns bitte wissen.
Tipp/Frage
Wenn Sie weitere Fragen haben, verwenden Sie bitte dieses Formular.