Geldbuße und Einspruch
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind damit nicht einverstanden? Das kann vorkommen. Dann können Sie Einspruch einlegen. Wie das funktioniert und wo Sie Einspruch einlegen können, erfahren Sie hier.
Bekanntgabe der Entscheidung
Sie erhalten dieses Bußgeld für einen Verkehrsverstoß, z. B. illegales Parken oder Parken ohne Parkerlaubnis auf einem Parkausweis.
Sie erhalten dieses Bußgeld von der Central Fine Collection Agency (CJIB). Weitere Informationen zur Zahlung und/oder Einspruchsmöglichkeit finden Sie auf der Website der Central Fine Collection Agency (CJIB).
Nachtragsabgabe (Parkgebühren)
Sie erhalten diesen Strafzettel, wenn Sie an der Parkuhr nicht oder zu wenig bezahlen, kein Nummernschild registriert haben oder keine gültige Parkerlaubnis besitzen.
Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie automatisch einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von der Gemeinde Zandvoort. Sind Sie mit der Nacherhebung nicht einverstanden? Sie können bis zu sechs Wochen nach Erhalt der Nacherhebung bei der Gemeinde Zandvoort Einspruch einlegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde. Da ParkeerService nicht an der Nacherhebung beteiligt ist, können wir Ihnen bei Fragen nicht weiterhelfen.